Erholsame Herbstferien!

Erholsame Herbstferien!

o   Am 3.11., 19.00 Uhr findet ein Elterninformationsabend für Eltern der Klasse 4 statt, hier geht es um den Übergang in Klasse 5 (gesonderte Einladung folgt).

o   In der Woche vom 2.11. bis 5.11. führen wir nach dem Unterricht die Elternsprechtage (Klasse 1, 2, 3) durch. Termine werden mit Ihnen nach den Ferien vereinbart.

o   Am 11.11. feiern wir St. Martin mit einem Umzug (Klasse 1 und 2).

o   Für den 26.11. ist eine Lichterwerkstatt geplant. Diese wird in diesem Jahr coronakonform stattfinden, also etwas anders, als in den Jahren davor. Detaillierte Infos dazu gibt es nach den Herbstferien.

o   In der Woche vom 29.11. – 3-12. werden die Beratungsgespräche mit den Eltern der Klasse 4 geführt. Auch hier erfolgt eine gesonderte Terminvergabe.

Informationen aus dem Schulministerium:

Testungen zum Schulbeginn

Das Wichtigste vorab: Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. 

Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. PCR-Pooltests (zweimal pro Woche).

Testungen während der Herbstferien

Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. 

Besondere Regelungen bei Teilnahme an Ferienangeboten der OGS:

Ferienangebote der OGS in den Herbstferien können uneingeschränkt stattfinden, auch als standortübergreifende Angebote. PCR-Pooltests (Lollitests) finden in den Herbstferien nicht statt. Während der Herbstferien können daher zur Testung der Schülerinnen und Schüler und ggfs. auch des Betreuungspersonals die in den Schulen vorhandenen Selbsttests genutzt werden (bis zu dreimal pro Woche). 

Kein schulischer Testnachweis (sog. Testfiktion) für jüngere Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien

Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

Viele Schülerinnen und Schüler werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Daher unsere Bitte: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.

Maskenpflicht

Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

Das Team der GS Kuhlerkamp wünscht Ihnen und Ihren Familien erholsame Herbstferien!

Mit freundlichen Grüßen!

Nicole Kaiser und Wiebke Kemper