Maskenpflicht in der Schule entfällt – Hinweise dazu:

Maskenpflicht in der Schule entfällt – Hinweise dazu:

Liebe Eltern,

gestern haben wir Ihnen die ungekürzte Fassung der Schulmail zukommen lassen.
Deren Inhalt wurde auch im Gesundheitsamt besprochen.
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Hagen wird sehr deutlich, dass sich ohne das Tragen der Masken die in der Schulmail genannten Quarantänefolgen ergeben.

Konkret bedeutet dies, dass zusätzlich zu der 14-tägigen Quarantäne des infizierten Kindes die Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Sitznachbarn des positiv getesteten Kindes, rechts, links, vorne und hinten sind, ebenfalls für 10 Tage in Quarantäne geschickt werden müssen. Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Die Anordnung der Quarantäne für die Sitznachbarn kann durch konsequentes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verhindert werden.

In der Schulmail wird explizit darauf hingewiesen, dass das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis weiterhin zulässig ist.

Vor dem Hintergrund, dass es durch das Tragen der Masken möglich erscheint, einer Quarantäne zu entgehen, empfehlen wir, die Maske weiterhin freiwillig zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Kaiser                       Wiebke Kemper