Distanzunterricht – Material – 12.04.

Distanzunterricht – Material – 12.04.

Sehr geehrte Eltern der Grundschule Kuhlerkamp,

wie Sie gestern erfahren haben, wird ab Montag – zunächst für eine Woche – Distanzunterricht stattfinden.

Anmeldungen für die Notbetreuung senden Sie uns bitte per Mail oder werfen das ausgefüllte Formular (Homepage) in den Briefkasten der Schule, wenn Sie aus beruflichen Gründen die Notbetreuung für Ihr(e) Kind(er) in Anspruch nehmen müssen.

Am Montag, 12.04.2021 können die Materialpakete wie folgt an der Schule abgeholt werden. Es ist sinnvoll, das Material für mehrere Kinder gleichzeitig abzuholen – bitte sprechen Sie sich untereinander ab.

Klasse 1 a und 1b: 10.00 – 14.00 Uhr

Klasse 4a und 4b: 12.00 – 14.00 Uhr

Klasse 2 und 3 senden die Arbeitspläne per Mail zu. Falls Sie die Pläne nicht drucken können oder noch Materialien Ihres Kindes in der Schule sind, kommen Sie bitte ab 10.00 Uhr zur Schule und holen dies dort ab.

Kinder, die zur Notbetreuung angemeldet werden, benötigen ihre Arbeitsmaterialien, damit in der Schule gearbeitet werden kann. Zudem benötigen sie eigene Speisen und Getränke für den Tag.

Bezüglich der Testung und der Testpflicht wird in der Schulmail Folgendes genannt:

„Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt:

Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. 

Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern. 

Insbesondere die Grundschulen sowie die Primarstufen der Förderschulen können sich in der kommenden Woche vor allem organisatorisch auf die Testungen vorbereiten.

Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt erfordert weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.“

Wir informieren Sie, wenn es weitere Informationen gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Kaiser