Hagen, 11.04.2021
Liebe Eltern,
nach unserer letzten Mitteilung an Sie, hat sich die Lage geändert. Die überarbeitete Coronabetreuungsverordnung verlangt nun eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, die das Betreuungsangebot wahrnehmen. Diese gilt ab Montag, 12.04.2021.
Die Tests müssen zweimal wöchentlich durchgeführt werden.
Das bedeutet, dass alle, die ab Montag die Betreuung in Anspruch nehmen möchten zwingend ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. Sollte dieses nicht vorgelegt werden können, kann keine Betreuung stattfinden und die Kinder müssen in den Distanzunterricht nach Hause geschickt werden.
Am Sonntag haben Sie noch die Möglichkeit Ihr Kind in einem Testzentrum testen zu lassen.
https://www.hagen-testet.de
Bitte nutzen Sie ein Testzentrum, solange das Testszenario für die Schule nicht abschließend geklärt ist und keine Tests zur Verfügung stehen.
Wie es in den Wochen nach dem erneuten Distanzunterricht weiter geht, ist bisher nicht bekannt. Sobald wir neue Informationen erhalten, werden wir diese an Sie weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen
N. Kaiser