Autor: <span>Nicole Kaiser</span>

Informationen zum neuen Lolli-Test

Liebe Eltern,

Ihr Kind muss im Moment jede Woche zwei Corona-Tests machen. In NRW gibt es diese Regel seit dem 12. April durch die Coronabetreuungs-Verordnung. Seit dem 22. April müssen das auch alle Schulkinder in ganz Deutschland so machen. Das steht im Infektionsschutz-Gesetz.
Die Kinder machen im Moment Selbsttests. Die Selbsttests sind in Grundschulen und Förderschulen schwierig durchzuführen. Darum hat die Universitätsklinik Köln den Lolli-Test entwickelt. Das ist ein einfacher und schneller Corona-Test für Gruppen.

Mit dem Lolli-Test gibt es mehr Sicherheit für die Kinder wegen Corona. So können die Schulen geöffnet werden/bleiben (wenn die Inzidenz unter 165 ist) bzw. derzeit die Kinder die Notbetreuung besuchen.

Wie funktioniert der Lolli-Test?
1. Jedes Kind aus der Lerngruppe lutscht 30 Sekunden an einem Wattestäbchen.
2. Alle Wattestäbchen kommen zusammen in ein Röhrchen.
3. Die Schule gibt das Röhrchen an ein Labor. Das Labor macht einen PCR-Test für alle Wattestäbchen aus der Lerngruppe. Der PCR-Test kann positiv oder negativ sein.
Was passiert, wenn der Lolli-Test für die Lerngruppe negativ ist?
Das bedeutet: Niemand in der Gruppe hat Corona. Der Unterricht/ die Betreuung geht weiter wie vorher.
Was passiert, wenn der Lolli-Test für die Lerngruppe positiv ist?
Das bedeutet: Mindestens ein Kind aus der Gruppe hat Corona. Wir sagen das allen Eltern aus der Gruppe spätestens am nächsten Morgen vor dem Unterricht. Alle Kinder aus der Lerngruppe müssen zuhause bleiben.
1. Jedes Kind hat einen PCR-Test für zuhause bekommen.
2. Diesen PCR-Test machen Sie dann mit Ihrem Kind. Sie bekommen eine Anleitung (s. Anlage) für den PCR-Test und bringen diesen um 8.00 Uhr zur Schule! Die Kinder in der Notbetreuung haben heute eine Tüte mit Einzeltest und Anleitung in der Tasche! Bitte sicher aufbewahren!
3. Vielleicht gibt es Probleme mit dem PCR-Test zuhause. Zum Beispiel: Sie machen den PCR-Test falsch. Dann müssen Sie sich um einen PCR-Test für Ihr Kind bei einem Arzt kümmern.
4. Nur Kinder mit einem negativen PCR-Test dürfen wieder in die Schule kommen.

Mehr Informationen zum Lolli-Test (auch in anderen Sprachen!!!) finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Dort gibt es auch Videos, die den Lolli-Test erklären.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen


die Schulleitung

Weiterhin Distanzunterricht ab 26.04.2021

Liebe Eltern der Grundschule Kuhlerkamp,

die neuen Regelungen und deren landesrechtliche Umsetzung bedeuten für uns, dass wir zunächst so lange beim Distanzunterricht verbleiben, bis der Inzidenzwert unter 165 sinkt.

Die Kolleginnen und Kollegen haben Ihnen schon mitgeteilt, wann und auf welchem Weg Sie die Materialien für die Kinder erhalten.

Schulbetrieb im Distanzunterricht ab Montag, 19.04.2021

Liebe Eltern der Grundschule Kuhlerkamp,

der aktuelle Inzidenzwert von heute beträgt in Hagen 273,5.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Tendenz hat der Krisenstab der Stadt Hagen gestern beschlossen, dass wir in Hagen auch in der nächsten Woche bei dem in dieser Woche geltenden Unterrichtsmodell bleiben werden. Das bedeutet, dass weiterhin der Distanzunterricht fortgesetzt wird.

Nun erfolgt unsererseits erneut die Organisation der pädagogischen Notbetreuung.

Unser Vorschlag bezüglich der Anmeldung ist, dass Sie sich nur per Email an uns wenden, wenn sich die Zeiten und/oder Tage der Betreuungskinder, die in dieser Woche vor Ort sind, verändern.

Schülerinnen und Schüler, die aus beruflichen Gründen der Eltern dringend neu angemeldet werden müssen, nutzen bitte das „alte“ Formular (Homepage).

Das Material für den Distanzunterricht kann am Montag, 19.04. von 9.00 – 14.00 Uhr an der Schule abgeholt werden. Bitte sprechen Sie sich untereinander ab, sodass möglichst wenige Eltern zur Schule kommen müssen.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

Nicole Kaiser

Testung in der Schule

Liebe Kinder, liebe Eltern,

im Video erklärt euch Torben, wie der Corona Schnelltest funktioniert. Wann wir mit dem Testen in der Schule beginnen, erfahrt ihr/erfahren Sie sobald wie möglich!

Testpflicht ab 12.04.2021

Hagen, 11.04.2021

Liebe Eltern,

nach unserer letzten Mitteilung an Sie, hat sich die Lage geändert. Die überarbeitete Coronabetreuungsverordnung verlangt nun eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, die das Betreuungsangebot wahrnehmen. Diese gilt ab Montag, 12.04.2021.

Die Tests müssen zweimal wöchentlich durchgeführt werden.

Das bedeutet, dass alle, die ab Montag die Betreuung in Anspruch nehmen möchten zwingend ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. Sollte dieses nicht vorgelegt werden können, kann keine Betreuung stattfinden und die Kinder müssen in den Distanzunterricht nach Hause geschickt werden.

Am Sonntag haben Sie noch die Möglichkeit Ihr Kind in einem Testzentrum testen zu lassen.
https://www.hagen-testet.de

Bitte nutzen Sie ein Testzentrum, solange das Testszenario für die Schule nicht abschließend geklärt ist und keine Tests zur Verfügung stehen.
Wie es in den Wochen nach dem erneuten Distanzunterricht weiter geht, ist bisher nicht bekannt. Sobald wir neue Informationen erhalten, werden wir diese an Sie weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen

N. Kaiser

Distanzunterricht – Material – 12.04.

Sehr geehrte Eltern der Grundschule Kuhlerkamp,

wie Sie gestern erfahren haben, wird ab Montag – zunächst für eine Woche – Distanzunterricht stattfinden.

Anmeldungen für die Notbetreuung senden Sie uns bitte per Mail oder werfen das ausgefüllte Formular (Homepage) in den Briefkasten der Schule, wenn Sie aus beruflichen Gründen die Notbetreuung für Ihr(e) Kind(er) in Anspruch nehmen müssen.

Am Montag, 12.04.2021 können die Materialpakete wie folgt an der Schule abgeholt werden. Es ist sinnvoll, das Material für mehrere Kinder gleichzeitig abzuholen – bitte sprechen Sie sich untereinander ab.

Klasse 1 a und 1b: 10.00 – 14.00 Uhr

Klasse 4a und 4b: 12.00 – 14.00 Uhr

Klasse 2 und 3 senden die Arbeitspläne per Mail zu. Falls Sie die Pläne nicht drucken können oder noch Materialien Ihres Kindes in der Schule sind, kommen Sie bitte ab 10.00 Uhr zur Schule und holen dies dort ab.

Kinder, die zur Notbetreuung angemeldet werden, benötigen ihre Arbeitsmaterialien, damit in der Schule gearbeitet werden kann. Zudem benötigen sie eigene Speisen und Getränke für den Tag.

Bezüglich der Testung und der Testpflicht wird in der Schulmail Folgendes genannt:

„Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt:

Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. 

Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern. 

Insbesondere die Grundschulen sowie die Primarstufen der Förderschulen können sich in der kommenden Woche vor allem organisatorisch auf die Testungen vorbereiten.

Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt erfordert weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.“

Wir informieren Sie, wenn es weitere Informationen gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Kaiser